Wer kann bei uns wohnen und wie bekommt man einen Platz?
- Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren (in Ausnahmefällen kann von der Altersbegrenzung abgesehen werden)
- Auszubildende vorrangig aus den Berufsfeldern der Buchbranche: Buchhändler, Medienkaufleute, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Mediengestalter, Medientechnologen
- auch Auszubildende anderer Branchen, Schüler, Praktikanten oder Weiterbildungsteilnehmer
- schriftliche Antragsstellung per Anmeldeformular für die Bereitstellung eines Internatsplatzes durch den Auszubildenden, Personensorgeberechtigten oder Ausbildungsbetrieb
- anschließender Abschluss eines Vertrages den Blockzeiten der jeweiligen Berufsschulklasse entsprechend